Samstag, 12. Januar 2008

Beduinenzelte und Rauchverbot

Für Gastronomiebetreiber:

Die großen Caidal Beduinenzelte unterliegen nicht dem Raucherschutzgesetz. Also Shisha und Zigaretten darf geraucht werden. Erst ab einer Zeltgröße von über 80 Quadratmetern muß ein Gastronomischer Betrieb einen sogenannten Raucherbereich einrichten. Genau 80 ist auch die Quadratmeterzahl, ab der eine TÜV Prüfung notwendig wird. Daher ist das große Caidal-Beduinenzelt ideal geeignet für die Veranstaltung innerhalb der Gastronomie, Veranstaltung, Messe oder ähnliches.

http://www.caidal.com/ bietet Ihnen Beduinenzelte, Dekoration und mehr

Bei http://www.blubberhaus.de/ gibts Shisha und Zubehör.

Alle bei Blubberhaus angebotenen Shishas können Sie auch gerne bei uns mieten.

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